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Unterlassungserklärung beim P2P-Filesharing
Mittlerweile gibt es wieder ein Urteil, das Abmahnungsempfängen in Filesharingfällen Hoffnung macht. Das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 W 30/11 vom 20.05.2011) hat in einem Beschluss festgestellt, daß eine Abmahnung wegen P2P-Downloads, also sogenanntes Filesharing, keine Hinweise enthalten darf, die Verbraucher von der Abgabe der von den Abmahnkanzleien verlangten Unterlassungserklärung abhalten können. Die abmahnende Antragstellerin, ein [...]